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Neustarthilfe

Seit dem 16. Februar 2021 können Soloselbstständige die Neustarthilfe beantragen und einmalig einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro erhalten. Unterstützt werden Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind.

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Alternativ zur Überbrückungshilfe III können Sie einmalig die Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Haben die Soloselbständigen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen.

Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Der Antrag kann direkt gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Weitere Informationen gibt es hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.


Die Novemberhilfe ist jetzt beantragbar!

Das Förderprogramm soll Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Tätigkeit von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind, unter die Arme greifen.
Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.


Weitere Information und die Antragsplattform finden Sie auf:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html


Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2021

Die Bewerbungsphase für den Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2021 ist gestartet. Neben den Kategorien „Unternehmen“, „Handwerk“, „Kooperation“, und „Industrie“, wird in diesem Jahr ein Sonderpreis für das Thema „Innovation aus der Kultur- und Kreativwirtschaft“ verliehen.
Der Preis wird im Frühsommer 2021 in Trier verliehen und ist mit insgesamt 60.000 Euro dotiert. Bis zum 30. November 2020 können sich interessierte unter www.innovationspreis.rlp.de bewerben.


Die zweite Phase der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen ist gestartet!

Durch die Überbrückungshilfe sollen kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt werden, die von Corona bedingten Umsatzrückgängen betroffen sind. Das Programm umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die maximale Förderung pro Monat beträgt 50.000 Euro. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Weitere Informationen und den Online-Antrag finden Sie auf der Website: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bietet auf seiner Webseite zur Überbrückungshilfe einen unverbindlichen Vorab-Check an. Nachfolgend der Link: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/ueberbrueckungshilfe-ii-gestartet-31732


Firmenkontaktmesse der Hochschule Kaiserslautern

Die 10. Firmenkontaktmesse (FiKoM) der Hochschule Kaiserslautern steht unter dem Motto: Connect to business.Uploaded. Das Konzept der Messe wurde an die Gegebenheiten der Corona-Pandemie angepasst, diese wird ohne Ausstellungsstände und Laufkundschaft stattfinden. Statt dessen werden den Unternehmen vielfältige innovative Möglichkeiten der Begegnung und Kontaktaufnahme mit den Studierenden eröffnet. Mit neuen Formaten wird die FiKoM als hybride Veranstaltung (teils „Präsenz“, teils „Digital“) durchgeführt. Aus einem Messetag wird eine Messewoche: Donnerstag, 29.10.2020 bis Donnerstag, 05.11.2020.


Umfrage: KOOPERATION ZWISCHEN WIRTSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Welche Chancen sehen Unternehmen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen? Welche Erfahrungen gibt es bereits? Oder halten Barrieren von einer Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft über die Grenze hinweg ab? Das Projekt KTUR („Knowledge Transfer Upper Rhine“) mit Beteiligung der Universität Koblenz-Landau will diesen Fragen mit einer Umfrage unter Unternehmen auf den Grund gehen.

Unterstützen Sie das Projekt mit Ihrer Teilnahme (dauert nur wenige Minuten).
Die Umfrage erreichen Sie unter https://www.soscisurvey.de/interreg-projekt-KTUR/

Infos zu KTUR: ktur.eu


Kostenfreies Web-Seminar

Das Business + Innovation CenterEinladung lädt zum kostenfreien Web-Seminar über den Einsatz von VR und AR in der Industrie ein. Aktuelle Studien zeigen, dass Virtuelle Realität (VR) und Erweiterte Realität (AR) einen signifikanten Einfluss auf die Arbeitswelt haben und großes Potential für Unternehmen bieten. Dass die neuen Technologien bereits heute echte Anwendungen in der Industrie finden und nicht nur ein Nischenphänomen für Gamer und Filmfans sind, erfahren Sie in den Fachvorträgen von Dr. Marius Orfgen [MiniTec Smart Solutions GmbH], Christian Lukas [GENERAL DYNAMICS European Land Systems–Bridge Systems GmbH] und Jan Knieriemen [ZREALITY GmbH].

Das Business + Innovation Center lädt ein zum kostenfreien Web-Seminar „Cross Reality in der Industrie“ am 04. Juni 2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr. Die unterschiedlichen Blickwinkel der drei Referenten geben einen umfassenden Einblick in Anwendungsmöglichkeiten von Cross Reality für Ihre Geschäftszwecke oder Produkte.

Anmeldung und Information: https://bic-kl.de/veranstaltungen/cross-reality-in-der-industrie/


Industrial-XR reloaded

© Business + Innovation Center GmbH