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Firmenkontaktmesse der Hochschule Kaiserslautern
  • Juli 29, 2020/
  • Posted By : Elisabeth Pfeiffer/
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Die 10. Firmenkontaktmesse (FiKoM) der Hochschule Kaiserslautern steht unter dem Motto: Connect to business.Uploaded. Das Konzept der Messe wurde an die Gegebenheiten der Corona-Pandemie angepasst, diese wird ohne Ausstellungsstände und Laufkundschaft stattfinden. Statt dessen werden den Unternehmen vielfältige innovative Möglichkeiten der Begegnung und Kontaktaufnahme mit den Studierenden eröffnet. Mit neuen Formaten wird die FiKoM als hybride Veranstaltung (teils „Präsenz“, teils „Digital“) durchgeführt. Aus einem Messetag wird eine Messewoche: Donnerstag, 29.10.2020 bis Donnerstag, 05.11.2020.


Corona-Virus: Desinfektionsmittelspender von Wessamat
  • Juli 13, 2020/
  • Posted By : Elisabeth Pfeiffer/
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Die Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH im Kaiserslauterer IG Nord ist der einzige Hersteller von Eiswürfelbereitern in Deutschland. Als Hilfsmittel in der Corona-Krise hat Wessamat einen Desinfektionsmitteldispenser entwickelt, der berührungslos, entweder mit Sensor oder mit Fußschalter, bedient wird.


Umfrage: KOOPERATION ZWISCHEN WIRTSCHAFT UND WISSENSCHAFT
  • Juni 2, 2020/
  • Posted By : Wirtschaftsförderung Kaiserslautern/
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Welche Chancen sehen Unternehmen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen? Welche Erfahrungen gibt es bereits? Oder halten Barrieren von einer Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft über die Grenze hinweg ab? Das Projekt KTUR („Knowledge Transfer Upper Rhine“) mit Beteiligung der Universität Koblenz-Landau will diesen Fragen mit einer Umfrage unter Unternehmen auf den Grund gehen.

Unterstützen Sie das Projekt mit Ihrer Teilnahme (dauert nur wenige Minuten).
Die Umfrage erreichen Sie unter https://www.soscisurvey.de/interreg-projekt-KTUR/

Infos zu KTUR: ktur.eu


Kostenfreies Web-Seminar
  • Mai 28, 2020/
  • Posted By : Elisabeth Pfeiffer/
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Das Business + Innovation CenterEinladung lädt zum kostenfreien Web-Seminar über den Einsatz von VR und AR in der Industrie ein. Aktuelle Studien zeigen, dass Virtuelle Realität (VR) und Erweiterte Realität (AR) einen signifikanten Einfluss auf die Arbeitswelt haben und großes Potential für Unternehmen bieten. Dass die neuen Technologien bereits heute echte Anwendungen in der Industrie finden und nicht nur ein Nischenphänomen für Gamer und Filmfans sind, erfahren Sie in den Fachvorträgen von Dr. Marius Orfgen [MiniTec Smart Solutions GmbH], Christian Lukas [GENERAL DYNAMICS European Land Systems–Bridge Systems GmbH] und Jan Knieriemen [ZREALITY GmbH].

Das Business + Innovation Center lädt ein zum kostenfreien Web-Seminar „Cross Reality in der Industrie“ am 04. Juni 2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr. Die unterschiedlichen Blickwinkel der drei Referenten geben einen umfassenden Einblick in Anwendungsmöglichkeiten von Cross Reality für Ihre Geschäftszwecke oder Produkte.

Anmeldung und Information: https://bic-kl.de/veranstaltungen/cross-reality-in-der-industrie/


Industrial-XR reloaded
  • Mai 27, 2020/
  • Posted By : Wirtschaftsförderung Kaiserslautern/
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Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz
  • Mai 5, 2020/
  • Posted By : Wirtschaftsförderung Kaiserslautern/
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Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html#tab6224-0
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen

Das Programm startet am 10. Juli 2020 und soll die Existenz von gefährdeten kleinen und mittelständischen Unternehmen, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Zeitraum von Juni bis August 2020 sichern.
Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der ISB gestellt werden.
Für all jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, hält die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz einen speziellen Steuerberater-Suchdienst bereit; Wirtschaftsprüfer sind im Berufsregister der WPK zusammengeführt.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe des Bundes finden Sie hier:
https://isb.rlp.de/corona
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona

Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Zusätzlich können vorrübergehend absehbare rücktragsfähige Verluste des Jahres 2020 bereits jetzt in pauschalierter Form steuerlich berücksichtigt werden. Die bisher für Vorauszahlungszwecke für das Jahr 2019 angesetzten Einkünfte werden auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert, sofern aus den jeweiligen Einkunftsquellen aufgrund der Corona-Pandemie mit laufenden Verlusten zu rechnen ist. Die bereits geleisteten Vorauszahlungen für 2019 werden auf dieser Basis neu berechnet, herabgesetzt und die entsprechenden Differenzbeträge nach einer Verrechnung mit etwaigen Steuerrückständen kurzfristig erstattet.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de

Aussetzung der Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Selbständige
Selbständige, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können auf Antrag die Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen.
Detaillierte Infos erhalten Sie erhalten Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html

SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/

Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/service/aktuelles/bmbf-forschungsfoerderung-in-zeiten-von-corona
https://www.bmbf.de/

(Stand 04.05.2020)


Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz
  • April 23, 2020/
  • Posted By : Wirtschaftsförderung Kaiserslautern/
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Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html#tab6224-0
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona

Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de

Aussetzung der Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Selbständige
Selbständige, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können auf Antrag die Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen.
Detaillierte Infos erhalten Sie erhalten Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html

SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/

Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/service/aktuelles/bmbf-forschungsfoerderung-in-zeiten-von-corona
https://www.bmbf.de/

(Stand 23.04.2020)


Corona-Schnellkredit 2020
  • April 14, 2020/
  • Posted By : Wirtschaftsförderung Kaiserslautern/
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Ab morgen (15. April 2020) kann der Corona-Schnellkredit beantragt werden. Dieser kann für die Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten verwendet werden. Die KfW übernimmt hierfür 100 % des Risikos und daher entfällt die Risikoprüfung bei der Bank. Beantragbar ist der Kredit bei der Hausbank. Detaillierte Informationen finden Sie unter:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target


Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz
  • April 7, 2020/
  • Posted By : Wirtschaftsförderung Kaiserslautern/
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Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
http://isb.westus.cloudapp.azure.com/
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona

Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de

Aussetzung der Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Selbständige
Selbständige, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können auf Antrag die Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen.
Detaillierte Infos erhalten Sie erhalten Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html

SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/

Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
BMBF-Mitteilung: Corona macht auch um die Wissenschaft keinen Bogen!
https://www.bmbf.de/

(Stand 07.04.2020)


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten
  • April 7, 2020/
  • Posted By : Wirtschaftsförderung Kaiserslautern/
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  • Under : Uncategorized

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.

Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html


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