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Soforthilfen des Bundes

Antragstellung ab heute, 30.03.2020, bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) möglich:
Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige“

Die WFK ist Ihr Ansprechpartner vor Ort für alle Fragen, Informationen und Unterstüzung bezüglich Förderungen, in enger Abstimmung mit der ISB. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und können Ihnen gerne auch die Antragsformulare zusenden. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Wirtschaftsförderungseinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen in Bezug auf Förderungen.
Anträge für den Zuschuss nimmt ausschließlich die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz entgegen.
Die WFK ist über die zentrale Rufnummer 0631 37124-0 oder jederzeit per E-Mail wfk@kaiserlautern.de erreichbar. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.

Alle Informationen zur Soforthilfe und Download des Antragformulars über die Homepage der ISB ( https://isb.rlp.de/)

oder über die folgenden Links:

Antragsformular:
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/1_-_Antrag_Corona-Soforthilfe_30032020_speicherbar.pdf

Bearbeitungshinweise
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/2_-Bearbeitungshinweise_30032020_.pdf

Informationen zu Kleinbeihilfe
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/3_-_Kleinbeihilfenregelung_Bund_2020.pdf

FAQ
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/4__-_FAQs_30032020.pdf

Datenschutzinformationen
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/5_-_Datenschutzinformationen.pdf

Bitte den Antrag ausgefüllt, unterzeichnet, mit den Anlagen und ausschließlich im PDF-Format eingescannt an die Mail-Adresse CSH@isb.rlp.de versenden.
Sollte Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie Ihre Antragsunterlagen postalisch an die ISB:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Bereich 2.2 Zuschuss-, Fördermittelverwaltung
Holzhofstr. 4
55116 Mainz


Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz

Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können von kommender Woche an bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.

Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https://www.kfw.de
https://www.kfw.de/Corona

Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de

SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/

Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
BMBF-Mitteilung: Corona macht auch um die Wissenschaft keinen Bogen!
https://www.bmbf.de/

(Stand 30.03.2020)


Die WFK ist für Sie erreichbar

Zum Schutz vor dem Corona-Virus ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern mbH (WFK) derzeit für den Publikumsverkehr / persönliche Vorsprache geschlossen. Wir sind aber weiterhin für Sie da! Gerne können Sie unter der Telefonnummer 0631-37124- 0 oder per E-Mail wfk@kaiserslautern.de Kontakt mit uns aufnehmen.


Hilfe für Unternehmen in der aktuellen Situation

Die Coronakrise stellt alle Bürger aber auch die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Zur Stabilisierung der Finanzen von Unternehmen stehen Instrumente der KfW Bankengruppe, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH zur Verfügung. Erster Ansprechpartner für die Unternehmen sind bei allen Produkten die Hausbanken. Die Experten der ISB stehen Ihnen unter der Beratungshotline 06131 6172-1333 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de zur Verfügung.

Weitere Informationen unter: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html


GDELS erhält Auszeichnung als „Leading Employer“


General Dynamics European Land Systems–Bridge Systems GmbH (GDELS–Bridge Systems) in Kaiserslautern wurde zum Leading Employer 2020 gekürt. Das Institute of Research & Data Aggregation, Düsseldorf, analysierte über 100.000 Unternehmen in Deutschland aus verschiedenen Branchen; lediglich ein Prozent davon erhielt die begehrte Auszeichnung. Grundlage der Beurteilung ist die Analyse frei zugänglicher Daten, welche die Themen Mitarbeiterangebote, Mitarbeiterzufriedenheit, wirtschaftliches Wachstum, Werteverständnis, HR-Expertise und Image behandeln. Leading Employers ist das umfassendste Arbeitgeber-Bewertungssystem weltweit. Für GDELS–Bridge Systems dokumentiert die Auszeichnung, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Arbeit wohlfühlen und in einem Umfeld arbeiten können, welches sie motiviert und innerhalb dessen sie sich entfalten und weiterentwickeln können. Das Kaiserslauterer Traditionsunternehmen, gegründet 1864 als Eisenwerke Kaiserslautern (EWK), bietet heute rund 400 Arbeitsplätze. Sie entwickeln und produzieren Brückensysteme und Amphibienfahrzeuge. Ein neuer Entwicklungsauftrag kommt vom Bundeswirtschaftsministerium: Eine Schwimmplattform, die bei zivilen Notfällen wie etwa Überschwemmungen zum Einsatz kommen soll. Das Pontonboot „PoBo“ ist ein modular konfigurierbares Schwimmgerät. So können hochbelastbare Transport-, Arbeits-, Taucher- und Bergeplattformen und Brücken hergestellt werden.


Neuer Pächter für Schwimmbad-Kiosk gesucht

Für den Kiosk im Warmfreibad Trippstadt sucht die Verbandsgemeinde Landstuhl neue Pächter ab der kommenden Badesaison. Neben dem Kiosk befinden sich 110 Sitzplätze, die Hälfte davon überdacht. In der Saison 2019 hatte das Freibad rund 40.000 Gäste. Interessenten melden sich gerne bei der Verbandsgemeinde Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl. Frau Jonderko beantwortet gerne Ihre Fragen unter Tel. 06371-83458 oder heike.jonderko@landstuhl.de


„Digitales Workout – Fit für die Zukunft“

Am 25.03.2020 von 18:00 – 20:30 Uhr findet in Kaiserslautern die Infoveranstaltung „Digitales Workout – Fit für die Zukunft“ statt.
Veranstaltungsort: ARBEIT & LEBEN gGmbH, Richard-Wagner-Str. 1 (2. OG), 67655 Kaiserslautern

Der Referent Herr Roth-Shahshahani ist Projektleiter HandNetzWerk 2020 im Dienstleistungszentrum des Handwerks in Ludwigshafen. Er hat im Projekt HandNetzWerk seit 2017 über 100 kleine und mittlerer Betriebe – vor allem Handwerker – zur Digitalisierung unterstützt.
Von daher kennt er die typischen Fragestellungen und Bedarfe der Betriebe.


Industrieworkshops des Wirtschaftsministeriums

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) lädt auch 2020 wieder regelmäßig zu Industrieworkshops nach Mainz ein. Am 11. Februar 2020 startet die Reihe mit dem Thema „Effizienzpotentiale in der Produktion“. Das Programm finden Sie hier.


Online-Umfrage zum Fachkräfte- und Weiterbildungsbedarf im Maschinenbau

Die Hochschule Kaiserslautern möchte anhand einer Online-Umfrage den aktuellen und zukünftigen Weiterbildungs- und Fachkräftebedarf in der Maschinenbau-Branche erörtern. Ziel ist es, Potenziale für ein akademisches Weiterbildungsangebot zu analysieren, um den regionalen Transfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu stärken.
Hierzu wird Ihre Expertise und Unterstützung benötigt!
Link zur Umfrage