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Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz

Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html#tab6224-0
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen

Das Programm startet am 10. Juli 2020 und soll die Existenz von gefährdeten kleinen und mittelständischen Unternehmen, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Zeitraum von Juni bis August 2020 sichern.
Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der ISB gestellt werden.
Für all jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, hält die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz einen speziellen Steuerberater-Suchdienst bereit; Wirtschaftsprüfer sind im Berufsregister der WPK zusammengeführt.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe des Bundes finden Sie hier:
https://isb.rlp.de/corona
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona

Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Zusätzlich können vorrübergehend absehbare rücktragsfähige Verluste des Jahres 2020 bereits jetzt in pauschalierter Form steuerlich berücksichtigt werden. Die bisher für Vorauszahlungszwecke für das Jahr 2019 angesetzten Einkünfte werden auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert, sofern aus den jeweiligen Einkunftsquellen aufgrund der Corona-Pandemie mit laufenden Verlusten zu rechnen ist. Die bereits geleisteten Vorauszahlungen für 2019 werden auf dieser Basis neu berechnet, herabgesetzt und die entsprechenden Differenzbeträge nach einer Verrechnung mit etwaigen Steuerrückständen kurzfristig erstattet.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de

Aussetzung der Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Selbständige
Selbständige, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können auf Antrag die Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen.
Detaillierte Infos erhalten Sie erhalten Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html

SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/

Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/service/aktuelles/bmbf-forschungsfoerderung-in-zeiten-von-corona
https://www.bmbf.de/

(Stand 04.05.2020)


Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz

Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html#tab6224-0
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona

Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de

Aussetzung der Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Selbständige
Selbständige, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können auf Antrag die Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen.
Detaillierte Infos erhalten Sie erhalten Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html

SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/

Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/service/aktuelles/bmbf-forschungsfoerderung-in-zeiten-von-corona
https://www.bmbf.de/

(Stand 23.04.2020)


Corona-Schnellkredit 2020

Ab morgen (15. April 2020) kann der Corona-Schnellkredit beantragt werden. Dieser kann für die Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten verwendet werden. Die KfW übernimmt hierfür 100 % des Risikos und daher entfällt die Risikoprüfung bei der Bank. Beantragbar ist der Kredit bei der Hausbank. Detaillierte Informationen finden Sie unter:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target


Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz

Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
http://isb.westus.cloudapp.azure.com/
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona

Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de

Aussetzung der Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Selbständige
Selbständige, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können auf Antrag die Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen.
Detaillierte Infos erhalten Sie erhalten Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html

SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/

Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
BMBF-Mitteilung: Corona macht auch um die Wissenschaft keinen Bogen!
https://www.bmbf.de/

(Stand 07.04.2020)


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.

Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html


Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Daten gelangen.

Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.

Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die BA ist nicht Absender dieser Mail. Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.

Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.


Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz

Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
http://isb.westus.cloudapp.azure.com/
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona

Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de

SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/

Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
BMBF-Mitteilung: Corona macht auch um die Wissenschaft keinen Bogen!
https://www.bmbf.de/

(Stand 03.04.2020)


Corona-Krise: Unternehmen helfen Unternehmen

In der aktuellen Krise kommen viele Hersteller von Beatmungsgeräten, Schutzausrüstungen, Desinfektionsmitteln und anderen medizinisch relevanten Produkten an ihre Kapazitätsgrenze.
Gleichzeitig gibt es branchenfremde Unternehmen, die Fertigungsschritte für die oben genannten Produktgruppen übernehmen könnten oder evtl. in der Lage wären, einzelne Vorprodukte in den jeweiligen Lieferketten bereitzustellen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau möchte diese Unternehmen zusammenführen. Informationen zur Teilnahme an dieser Aktion finden Sie unter folgenden Link:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/unternehmen-helfen-unternehmen/


Bündnis für Gesundheit mit Online-Angebot

Das Bündnis für Gesundheit hat täglich ein Online-Angebot.

  • Das Angebot richtet sich an erwerbslose Menschen in Rheinland-Pfalz und ist kostenfrei und freiwillig.
    Online finden Sie täglich ein Angebot für Ihre
    Gesundheit. Den Zugang erhalten Sie jeden Tag von 10 – 11 Uhr
    über den Link: https://us04web.zoom.us/j/665388307 .
  • Montag 10 – 11 Uhr: Ernährung
    Was gehört zu einer guten Ernährung und welche Lebensmittel sollten Sie einplanen.
  • Dienstag 10 – 11 Uhr: Bewegung zu Hause
    Wenn Sie fit sind und Ihr Arzt nichts gegen Bewegung sagt, dann machen Sie mit. Alles was Sie brauchen ist in dieser Woche brauchen, ist ein stabiler Stuhl und eine Flasche Wasser als Gewicht.
  • Mittwoch 10 – 11 Uhr: Entspannung und Achtsamkeit
    Gönnen Sie sich auch in der aktuellen Zeit Entspannung und Erholung. Und tanken Sie neue Energie!
  • Donnerstag 10 – 11 Uhr: Bewegung zu Hause
    Wenn Sie fit sind und Ihr Arzt nichts gegen Bewegung sagt, dann machen Sie mit. Alles was Sie brauchen ist in dieser Woche brauchen, ist ein stabiler Stuhl.
  • Freitag 10 – 11 Uhr: Ernährung
    Was gehört zu einer guten Ernährung und welche Lebensmittel sollten Sie einplanen.
    Kontakt: Sandra Helms, shelms@lzg-rlp.de

Soforthilfen des Bundes

Antragstellung ab heute, 30.03.2020, bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) möglich:
Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige“

Die WFK ist Ihr Ansprechpartner vor Ort für alle Fragen, Informationen und Unterstüzung bezüglich Förderungen, in enger Abstimmung mit der ISB. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und können Ihnen gerne auch die Antragsformulare zusenden. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Wirtschaftsförderungseinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen in Bezug auf Förderungen.
Anträge für den Zuschuss nimmt ausschließlich die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz entgegen.
Die WFK ist über die zentrale Rufnummer 0631 37124-0 oder jederzeit per E-Mail wfk@kaiserlautern.de erreichbar. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.

Alle Informationen zur Soforthilfe und Download des Antragformulars über die Homepage der ISB ( https://isb.rlp.de/)

oder über die folgenden Links:

Antragsformular:
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/1_-_Antrag_Corona-Soforthilfe_30032020_speicherbar.pdf

Bearbeitungshinweise
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/2_-Bearbeitungshinweise_30032020_.pdf

Informationen zu Kleinbeihilfe
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/3_-_Kleinbeihilfenregelung_Bund_2020.pdf

FAQ
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/4__-_FAQs_30032020.pdf

Datenschutzinformationen
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Corona/5_-_Datenschutzinformationen.pdf

Bitte den Antrag ausgefüllt, unterzeichnet, mit den Anlagen und ausschließlich im PDF-Format eingescannt an die Mail-Adresse CSH@isb.rlp.de versenden.
Sollte Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie Ihre Antragsunterlagen postalisch an die ISB:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Bereich 2.2 Zuschuss-, Fördermittelverwaltung
Holzhofstr. 4
55116 Mainz