Durch die Überbrückungshilfe sollen kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt werden, die von Corona bedingten Umsatzrückgängen betroffen sind. Das Programm umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die maximale Förderung pro Monat beträgt 50.000 Euro. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Weitere Informationen und den Online-Antrag finden Sie auf der Website: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bietet auf seiner Webseite zur Überbrückungshilfe einen unverbindlichen Vorab-Check an. Nachfolgend der Link: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/ueberbrueckungshilfe-ii-gestartet-31732