Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
http://isb.westus.cloudapp.azure.com/
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona

Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de

SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/

Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
BMBF-Mitteilung: Corona macht auch um die Wissenschaft keinen Bogen!
https://www.bmbf.de/

(Stand 03.04.2020)