Ab morgen (15. April 2020) kann der Corona-Schnellkredit beantragt werden. Dieser kann für die Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten verwendet werden. Die KfW übernimmt hierfür 100 % des Risikos und daher entfällt die Risikoprüfung bei der Bank. Beantragbar ist der Kredit bei der Hausbank. Detaillierte Informationen finden Sie unter:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target