Die Novemberhilfe ist jetzt beantragbar!
Das Förderprogramm soll Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Tätigkeit von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind, unter die Arme greifen.
Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.
Weitere Information und die Antragsplattform finden Sie auf:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2021
Die Bewerbungsphase für den Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2021 ist gestartet. Neben den Kategorien „Unternehmen“, „Handwerk“, „Kooperation“, und „Industrie“, wird in diesem Jahr ein Sonderpreis für das Thema „Innovation aus der Kultur- und Kreativwirtschaft“ verliehen.
Der Preis wird im Frühsommer 2021 in Trier verliehen und ist mit insgesamt 60.000 Euro dotiert. Bis zum 30. November 2020 können sich interessierte unter www.innovationspreis.rlp.de bewerben.
Die zweite Phase der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen ist gestartet!
Durch die Überbrückungshilfe sollen kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt werden, die von Corona bedingten Umsatzrückgängen betroffen sind. Das Programm umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die maximale Förderung pro Monat beträgt 50.000 Euro. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Weitere Informationen und den Online-Antrag finden Sie auf der Website: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bietet auf seiner Webseite zur Überbrückungshilfe einen unverbindlichen Vorab-Check an. Nachfolgend der Link: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/ueberbrueckungshilfe-ii-gestartet-31732
Umfrage: KOOPERATION ZWISCHEN WIRTSCHAFT UND WISSENSCHAFT
Welche Chancen sehen Unternehmen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen? Welche Erfahrungen gibt es bereits? Oder halten Barrieren von einer Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft über die Grenze hinweg ab? Das Projekt KTUR („Knowledge Transfer Upper Rhine“) mit Beteiligung der Universität Koblenz-Landau will diesen Fragen mit einer Umfrage unter Unternehmen auf den Grund gehen.
Unterstützen Sie das Projekt mit Ihrer Teilnahme (dauert nur wenige Minuten).
Die Umfrage erreichen Sie unter https://www.soscisurvey.de/interreg-projekt-KTUR/
Infos zu KTUR: ktur.eu
Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz
Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html#tab6224-0
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen
Das Programm startet am 10. Juli 2020 und soll die Existenz von gefährdeten kleinen und mittelständischen Unternehmen, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Zeitraum von Juni bis August 2020 sichern.
Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der ISB gestellt werden.
Für all jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, hält die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz einen speziellen Steuerberater-Suchdienst bereit; Wirtschaftsprüfer sind im Berufsregister der WPK zusammengeführt.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe des Bundes finden Sie hier:
https://isb.rlp.de/corona
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).
Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html
KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona
Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf
Zusätzlich können vorrübergehend absehbare rücktragsfähige Verluste des Jahres 2020 bereits jetzt in pauschalierter Form steuerlich berücksichtigt werden. Die bisher für Vorauszahlungszwecke für das Jahr 2019 angesetzten Einkünfte werden auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert, sofern aus den jeweiligen Einkunftsquellen aufgrund der Corona-Pandemie mit laufenden Verlusten zu rechnen ist. Die bereits geleisteten Vorauszahlungen für 2019 werden auf dieser Basis neu berechnet, herabgesetzt und die entsprechenden Differenzbeträge nach einer Verrechnung mit etwaigen Steuerrückständen kurzfristig erstattet.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de
Aussetzung der Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Selbständige
Selbständige, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können auf Antrag die Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen.
Detaillierte Infos erhalten Sie erhalten Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html
SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/
Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/service/aktuelles/bmbf-forschungsfoerderung-in-zeiten-von-corona
https://www.bmbf.de/
(Stand 04.05.2020)
Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz
Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html#tab6224-0
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).
Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html
KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona
Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de
Aussetzung der Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Selbständige
Selbständige, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können auf Antrag die Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen.
Detaillierte Infos erhalten Sie erhalten Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html
SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/
Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/service/aktuelles/bmbf-forschungsfoerderung-in-zeiten-von-corona
https://www.bmbf.de/
(Stand 23.04.2020)
Corona-Schnellkredit 2020
Ab morgen (15. April 2020) kann der Corona-Schnellkredit beantragt werden. Dieser kann für die Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten verwendet werden. Die KfW übernimmt hierfür 100 % des Risikos und daher entfällt die Risikoprüfung bei der Bank. Beantragbar ist der Kredit bei der Hausbank. Detaillierte Informationen finden Sie unter:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target
Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz
Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
http://isb.westus.cloudapp.azure.com/
Das Sofort-Darlehen des Landes „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ kann bei der Hausbank beantragt werden. Informationen dazu finden Sie bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html
oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).
Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html
KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https:www.kfw.de
https:www.kfw.de/Corona
Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitgeber erreichen Ihre Ansprechpartner unter der bekannten Durchwahl oder über
Tel: 0800 4 5555-20
E-Mail an: Kaiserslautern-Pirmasens.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in der Corona-Krise Beratungskosten (bis zu 4.000 €) für KMU und Freiberufler. Unter anderem können
• allgemeine Beratungen,
• spezielle Beratungen und
• Unternehmenssicherungsberatungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
in Anspruch genommen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de
Aussetzung der Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Selbständige
Selbständige, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können auf Antrag die Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen.
Detaillierte Infos erhalten Sie erhalten Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html
SGD Süd: Aktuelle Informationen für Unternehmen und Beschäftigte mit Bezug zur Corona-Pandemie
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ist für den Vollzug zahlreicher Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz, im Privatbereich und in seiner Umwelt zuständig. Ab sofort finden Unternehmerinnen, Unternehmer, Beschäftigte und alle Interessierten auf der Homepage Informationen mit einem aktuellen Bezug zur Coronavirus-Pandemie:
https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/
Wissenschaft
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Forschungsförderung in Zeiten von Covid-19
Die administrativen Aufgaben in Förderprojekten sollen etwas erleichtern werden:
• Unterstützung der Liquidität durch flexiblere Mittelabrufe
• Einreichung von Unterlagen und Unterschriften – ein Scan reicht zunächst aus
• Flexibilität bei Fristen
• Reisen und Veranstaltungen sollten durch Online-Lösungen ersetzt werden; eventuelle Stornokosten sind förderfähig
Die vollständigen Informationen des BMBF hierzu finden Sie hier:
BMBF-Mitteilung: Corona macht auch um die Wissenschaft keinen Bogen!
https://www.bmbf.de/
(Stand 07.04.2020)
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