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DigiBoost unterstützt kleine Betriebe bei Digitalisierung
  • März 5, 2021/
  • Posted By : WFK Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern mbH/
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  • Under : Uncategorized

Mit dem „DigiBoost“ startet am 1. März ein niedrigschwelliges Förderangebot, das kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freie Berufe bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse unterstützt. Vom „DigiBoost“ soll insbesondere der stationäre Einzelhandel sowie das Handwerk profitieren. Er richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen bis 100 Mitarbeiter und soll der Digitalisierung der Betriebe einen Schub geben.

20 Millionen Euro stehen für das DigiBoost-Programm zur Verfügung, finanziert aus dem Corona-Sondervermögen. Das Förderprogramm wurde gemeinsam mit den Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer) erarbeitet und hat die betriebliche Realität im Blick. Der DigiBoost gewährt Zuschüsse bis zu 15.000 Euro pro Unternehmen, sowohl für Hard- als auch für Software zur Digitalisierung der Betriebe. Der Aufbau professioneller, individuell programmierter Online-Shops, Infrastrukturen für mobiles Arbeiten oder digitales Lager- und Logistikmanagement wie auch die Digitalisierung von Werkstätten oder 3D-Druck sind förderfähig, ebenso die dazugehörige Beratungsleistung.

Ab 1. März bieten die Kammern Beratungen in Form von Web-Seminaren zum neuen Förderprogramm an. Dort erhalten Interessierte wichtige und detaillierte Informationen zu Förderkriterien und zum Antragsverfahren. Die Teilnahme ist Voraussetzung für eine Antragstellung. Termine sind auf den Seiten der Kammern zu finden.

Nach Teilnahme an einem Web-Seminar können Anträge über das digitale Kundenportal bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Antragsberechtigt sind KMU bis 100 Mitarbeiter, auch Solo-Selbstständige und Freie Berufe. Der Zuschuss pro Vorhaben und Betrieb liegt bei maximal 15.000 Euro und richtet sich nach der Größe des Unternehmens.
Betriebe mit bis zu 9 Mitarbeitern werden mit 75 Prozent gefördert, mit 10 bis 29 Mitarbeitern mit 50 Prozent, mit 30 bis 100 Mitarbeitern mit 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Mitarbeiteranzahl wird im Sinne von Vollzeitäquivalenten ermittelt. Digitalisierungsvorhaben mit Kosten ab 4.000 Euro können gefördert werden.

(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau)
https://mwvlw.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/schmitt-neuer-digiboost-unterstuetzt-kleine-betriebe-bei-digitalisierung-bis-zu-15000-euro-zusc/


Neustarthilfe
  • März 5, 2021/
  • Posted By : WFK Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern mbH/
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  • Under : Uncategorized

Seit dem 16. Februar 2021 können Soloselbstständige die Neustarthilfe beantragen und einmalig einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro erhalten. Unterstützt werden Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind.

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Alternativ zur Überbrückungshilfe III können Sie einmalig die Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Haben die Soloselbständigen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen.

Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Der Antrag kann direkt gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Weitere Informationen gibt es hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.


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